Corona: kurzfristige Entwicklungen

Soeben haben wir erfahren, dass der Notbetrieb unter den aktuellen Auflagen noch bis zum 22. Februar fortgeführt.

In den nächsten Tagen erwarten wir noch konkretere Informationen zum vorgesehenen "eingeschrönkten" Regelbetrieb ab dem 22. Februar.

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungen vom regionalen Infektionsgeschehen abhängig sein werden.

In den nächsten Tagen wissen wir sicher mehr und halten Sie auf dem Laufenden.

Hier der aktulle Stand aus dem Sozialministerium:

"Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt. Über konkrete Details der Regelung zur 7-Tages-Inzidenz werden wir informieren, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen verabschiedet sind."

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