Corona: Elternbeiträge für Januar und Februar
Zur Entlastung der Familien werden Ihnen die Elternbeiträge für Januar und Februar erstattet bzw. nicht erhoben, wenn Ihr Kind im jeweiligen Monat höchstens fünf Tage die Notbetreuung in Anspruch genommen hat.
Für die Umsetzung in den Kitas bedeutet das:
Anfang Februar werden die Elternbeiträge für alle Kinder erstattet, die die Kita im Januar nicht oder an höchstens fünf Tagen besucht haben. Ebenfalls erstattet werden anteilig die Essensbeiträge für diejenigen Tage, an denen das Kind entschuldigt bzw. planbar gefehlt hat.
Die Elternbeiträge und Essensgebühren für Februar werden wir nicht wie gewohnt Anfang Februar per Lastschrift einziehen. Die Februar-Gebühren werden Ihnen im März nachträglich berechnet, sofern ihr Kind im Februar die Kita besucht. Anfang März erhalten Sie eine Übersicht, in welcher Höhe Kosten aufgelaufen sind.
Um wie gewohnt beim einfachen Vorgehen der Lastschrift zu bleiben, werden wir (nach einer angemessenen Einspruchsfrist) voraussichtlich zum 19. März zusätzlich die aufgelaufenen Gebühren für Februar per Lastschrift einziehen.
Bitte beachten Sie, dass wir nach aktuellem Stand die Kita- und Essensgebühren für März regulär zum 1. März einziehen werden.
Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, wenn Sie einen Zahlungsaufschub, eine Ratenzahlung o.ä. benötigen.
Bitte beachten Sie auch, dass durch die Verschiebungen und die vielen Veränderungen und kurzfristigen Regelungen in den letzten Tagen und Wochen unsere Verwaltung außerordentlich stark belastet ist. Wir bemühen uns nach Kräften um die schnellstmögliche Bearbeitung der Erstattungen, hoffen aber auch auf Ihr Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen. Vielen Dank dafür.
Für die Umsetzung in der Mittagsbetreuung bedeutet das:
Anfang Februar werden die Elternbeiträge für alle Kinder erstattet, die die Mittagsbetreuung im Januar nicht besucht haben. Ebenfalls erstattet werden anteilig die Essensbeiträge für diejenigen Tage, an denen das Kind entschuldigt bzw. planbar gefehlt hat.
Die Elternbeiträge für die Betreuung im Februar werden für alle Kinder eingezogen, die bereits im Januar an der Notbetreuung teilgenommen haben. Essensgebühren werden vsl. nicht erhoben. Sollten die Kinder nicht an der Notbetreuung teilgenommen haben, wird rückwirkend eine Erstattung erfolgen. Für Kinder, die die Notbetreuung im Januar nicht besucht haben, aber im Februar in die Notbetreuung kommen, erfolgt die Abrechnung für Februar nachträglich. Hierbei werden wir voraussichtlich zum 19. März die aufgelaufenen Gebühren für Februar per Lastschrift einziehen. Darüber werden wir noch schriftlich informieren.
Wir weisen darauf hin, dass wir nach aktuellem Stand die Betreuungs- und Essensgebühren für März regulär zum 1. März einziehen werden.
Bitte beachten Sie auch, dass durch die Verschiebungen und die vielen Veränderungen und kurzfristigen Regelungen in den letzten Tagen und Wochen unsere Verwaltung außerordentlich stark belastet ist. Wir bemühen uns nach Kräften um die schnellstmögliche Bearbeitung der Erstattungen, hoffen aber auch auf Ihr Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen. Vielen Dank dafür.