Corona: Ausweitung Kinderkrankengeld

"Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage.

Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar."

Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (siehe hier)

 

Die Eltern werden der Krankenkasse "eine Bestätigung von Schule oder Kita" vorlegen müssen. Bitte beachten Sie, dass aktuell noch nicht klar ist, wie diese Bestätigung aussehen soll. Wir gehen im Moment davon aus, dass wir nach den Kindkranktagen bestätigen, dass Ihr Kind im fraglichen Zeitraum die Kita nicht besucht hat.

Genauere Ausführungsbestimmungen werden erst heute im Laufe des Tages beschlossen bzw. veröffentlicht. Gerne halten wir Sie weiterhin hier auf dem Laufenden und stellen Ihnen, sobald die Form der Bestätigung feststeht, auch sehr gerne die entsprechenden Bescheinigungen zur Verfügung. Im Moment bitten wir Sie noch um etwas Geduld, bis die Ausführungsbestimmungen verabschiedt wurden. Vielen Dank.

 

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